Erfassung von gebührenpflichtigen Flächen

Laut Kommunalabgabengesetz kurz KAG können Gemeinden "zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben." Als Beitragsmaßstäbe sind nach KAG Art. 5 insbesondere die "Art und das Maß von Gebäuden sowie Grundstücken" heran zu ziehen.

Für die Gemeinden ergibt sich somit ein nicht unerheblicher Aufwand bei der Berechnung und Aktualisierung der Beitragsmaßstäbe. Durch den baulichen Wandel sowie der Änderung von Nutzungsarten bei Gebäuden und Grundstücken ist die Berechnungsgrundlage idealerweise dynamisch, mindestens jedoch regelmäßig zu kontrollieren und anzupassen.


HÖPFINGER ermittelt für Sie alle relevanten Daten wie Flächen, umbauter Raum und die Nutzungsarten. Je nach Historie kann die Datenerfassung im Rahmen einer Ersterfassung oder einer Aktualisierung stattfinden. Bei Aktualisierungen gleichen wir an Hand von Altdaten vollzogene Änderungen ab und aktualisieren softwaregestützt Ihren Datenbestand.

HÖPFINGER hilft Ihnen bei dieser Herausforderung und sorgt so für eine gerechte Berechnung und Anpassung von Beiträgen und Gebühren. Diskret und präzise!

  • Flächenermittlung für z.B. Abwasser-Gebührensplitting
  • Bestimmung von Nutzungsarten
  • Geschoss-Flächenermittlung oder Überprüfung
  • Ermittlung Herstellungsbeiträge
  • Vermessungen und Aufmaße

 

 

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